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gesetzliche anforderungen der GDPdU

GDPdU heißt:
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen.

Im Rahmen von Betriebsprüfungen muß dem Prüfer durch den Betrieb oder das Unternehmen ein Zugang zu relevanten betrieblichen Daten gewährt werden, um die vorliegenden Daten unter Zuhilfenahme von Prüfsoftware auf bestimmte Schwerpunkte und Zeiträume hin zu analysieren.
Bei der Prüfung erhält der Betriebsprüfer hierzu vom Unternehmen oder dessen Steuerberater Datenträger (i.d.R. eine oder mehrere CD-ROMs) mit steuerrelevante Daten und beschreibende Daten, um die Informationen ohne weitere Erklärungen einzulesen. Gemäß der Prüfungsschwerpunkte werden die Daten in die Analysesoftware importiert und durch eine oder mehrere Analysen - teilweise durch Makros automatisiert - ausgewertet. Um die Sicherheit der Computer der Prüfer zu gewährleisten, sind diese mit Zugriffsschutz-Software und ggf. Anti-Viren-Software ausgestattet.
nexess archiv gewährleistet eine GDPdU-konforme Speicherung und Ablage der Daten und Sie erfüllen jederzeit gesetzlich geforderte Normen der Datenspeicherung und -sicherung.

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